Sonder-Update zum Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen

 

Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Handelsverband Hessen hat sich in den vergangenen Monaten mit Nachdruck für Verbesserungen beim Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen eingesetzt. In engem Austausch mit dem Wirtschaftsministerium und gemeinsam mit anderen Wirtschaftsorganisationen konnten wir erreichen, dass das Verfahren überprüft und an einigen Stellen angepasst wurde – insbesondere bei den ursprünglich sehr kurzen Rückmeldefristen, bei der Berücksichtigung von Eigenmitteln und Darlehenstilgungen.

 

Diese Änderungen sind ein Fortschritt und entlasten zahlreiche betroffene Betriebe zumindest teilweise. Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Wir hatten uns deutlich weitergehende Erleichterungen gewünscht. Aus Sicht vieler Händlerinnen und Händler wird das Verfahren auch nach den Anpassungen der wirtschaftlichen Realität im Handel nicht in vollem Umfang gerecht.

 

Unser Präsident Jochen Ruths bringt es auf den Punkt: „Wir begrüßen, dass Minister Mansoori die Bedenken des Handels in Hessen gehört und ernst genommen hat. Unser Ziel haben wir in diesem Anpassungsprozess zwar nicht vollumfänglich zugunsten der Händlerinnen und Händler erreicht, aber wir haben die Spielregeln verändert und so zu einer Verbesserung der Rückzahlungsbedingungen für tausende Handelsunternehmen beigetragen.“

 

Nach aktuellem Stand sind weitere Änderungen am Verfahren nicht absehbar. Umso wichtiger ist es, dass betroffene Unternehmen frühzeitig mit ihren Steuerberatungen und mit uns in den Austausch gehen, um die verbleibenden Spielräume bei Rückzahlungszeiträumen und -varianten bestmöglich zu nutzen.

 

 Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie hier.