Ladenöffnung Hessen - Gründonnerstag 22 Uhr

Die Ladenöffnung ist in Hessen am Gründonnerstag nun doch bis 22 Uhr möglich!

In der VO heißt es:

Zur Entzerrung der notwendigen Einkäufe für die Osterfeiertage und damit zur Reduzierung der Personenkontakte können die in Abs. 7 genannten Einrichtungen am Gründonnerstag (9. April 2020) bis 22 Uhr geöffnet sein.

 

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-CoronaVVHE4V7P1

 

Seite drucken